Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursanmeldungen der ADTV Tanzschule Heigl

Stand März 2022

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei der Tanzschule Heigl, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei der Tanzschule Heigl gebuchten Kursus/Club zur Teilnahme der angeschlossenen Tanzkurse/Clubs berechtigt sind.

2 Anmeldung und Kursbeginn

Durch das absenden des Online-Formulars oder eines Abgabe eines Anmeldeformulars, gibt der Kunde einen Antrag auf Teilnahme an den Kursen der Tanzschule Heigl ab. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzschule Heigl und wird durch Abgabe bestätigt. Die Tanzschule Heigl reserviert eine entsprechende Anzahl von Plätzen für die gewählte Veranstaltung. Ist diese bereits ausgebucht, entstehen keine vertraglichen Rechte und Pflichten; es erfolgt jedoch eine unverzügliche Benachrichtigung. Die Anmeldung für eine Clubmitgliedschaft muss nochmal separat und persönlich in der Tanzschule Heigl aufgefüllt werden!

3 Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-mail, Telefax oder persönlich (Kurse und Clubs)

Sie haben das recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tanzschule Heigl, Hauptort. 175, 42579 Heiligenhaus, Tel:(02 0 56)57 01 02, Fax (02 0 56)57 00 18, info@tanzwelt.de, www.tanzwelt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  Eine – auch unverschuldete – Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder einzelnen Terminen entbindet nicht von der Honorarzahlungspflicht.

Bei Kursanmeldungen – Eine Abmeldung ist schriftlich bis spätestens 14 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro möglich. Bei einer Neuanmeldung binnen eines Jahres wird diese angerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4 Einzelanmeldung (Kurse)

Bei Einzelanmeldungen bei Paarkursen ist die Tanzschule Heigl bemüht, eine(n) Tanzpartner(in) zu akquirieren, um möglichst ein paarweises Auftreten in den Veranstaltungen zu erreichen. Eine Gewähr kann dafür jedoch nicht übernommen werden. Ein Nichtgelingen lässt die Vertragsbindung und Vergütungspflicht unberührt.

5 Laufzeit der Anmeldung (Club)

Der Vertrag hat eine Grundvertragslaufzeit von 6/12/24 Monaten bei Hip Hop/Videoclip/Kindertanzkursen (50 Minuten Unterricht) – D4F Fitness 12 Monate und 24 Monate bei Tanzkreisen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat (30 Tagen) vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt,verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. 32 einzelne Kursveranstaltungen jährlich sind garantiert.

Gilt für Verträge ab dem 01.04.2022

Die Abmeldung ist an die ADTV Tanzschule Heigl, Hauptstr. 175, 42579 Heiligenhaus schriftlich oder per Mail an info@tanzwelt.de zu richten. Erst wenn eine Abmeldung per E-mail oder Brief durch unser Büro bestätigt wird, ist die Abmeldung gültig. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, dass die Kündigung auch bei uns angekommen ist.

6 Kursteilnahme

Während der gesetzlichen Feiertage und Schulferien in NRW finden grundsätzlich keine Tanzclub-, Tanzkreis-, Kurs- oder sonstigen Veranstaltungen statt, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes ausgeschrieben oder angekündigt. Die Gestaltung des Unterrichts und die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort sowie des Lehrpersonals stehen der Tanzschule Heigl frei.
Speziell bei Clubmitglieder – Der Kurstag und die Kurszeit ist nicht gebunden an die Anmeldung – sie können jederzeit wechseln.

7 Kursbeitrag/Clubbeitrag

(Kurse) Das Honorar ist spätestens zum ersten Veranstaltungstermin in voller Höhe zu leisten. Nach besonderer Vereinbarung ist eine Zahlung in 2 hälftigen Raten möglich: die Erste zum vorgenannten Termin, die Zweite 4 Wochen danach zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro.

(Club) Bei Vereinbarung einer Tanzclub- / Tanzkreisteilnahme sind die Monatsbeiträge – auch in veranstaltungsfreien Zeiten – spätestens zum jeweils 1. eines Monats zu zahlen. Der Teilnehmer ist auf Anforderung verpflichtet, eine Einzugsermächtigung für das SEPA Lastschriftverfahren zugunsten der Tanzschule Heigl für die monatlich gleichbleibenden Beiträge zu erteilen – die monatlichen Kursbeiträge sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Der Clubbeitrag entspricht 1/12 des Jahreshonorars

Der volle Monatsbeitrag für den laufenden Monat ist am Eintrttsdatum fällig und wird mit dem Austrittsmonat verrechnet! Beispiel: Eintritt 20.01.2020 Austritt 20.07.2020 letzter Einzugsmonat 01.06.2020 = 6 Monate bezahlt) Die erste Monatsgebühr wird am Eintrittstag fällig!

Erfolgt die Begleichung des Honorars durch SEPA-Lastschrifteinzug, so wird entgegen der allgemeinen Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) von 14 Tagen eine verkürzte Frist von einem Tag vereinbart. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende/einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den ersten folgenden Werktag. Alle weiteren Clubgebühren sind dann jeweils am 1. jedes Monats fällig und werden ihrem Konto belastet.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträge entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Heigl berechtigt, die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzschule Heigl berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Bei Gründen, die dauerhaft die Teilnahme am Unterricht verhindern (z.B.  Sportunfähigkeit, Komplikationen in der Schwangerschaft o.ä.) gilt bei Nachweis ein außerordentliches Kündigungsrecht zum nächsten Vertragsmonatsende. Bei Krankheit ruhen die Beiträge ab der vierten Krankheitswoche (bei Kopie des Attestes). Die Buchungsdauer verlängert sich dann um die Zeit, in der die Beiträge ruhten. Ausgefallene Unterrichtseinheiten von Seiten der Tanzschule Heigl werden nachgeholt, falls die garantierten Unterrichtseinheiten nicht erfüllt werden können – bei höherer Gewalt entfallen jegliche Erstattungsansprüche.

8 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wir sind berechtigt, die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung sind Sie berechtigt, innerhalb eine Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.

9 Mündliche Auskünfte

Mündliche Auskünfte des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung nur dann, wenn sie von der Tanzschule Heigl schriftlich bestätigt werden. Anmeldedaten werden im Rahmen des Geschäftszwecks elektronisch verarbeitet.

10 Kursprogramm und -angebot

Das Kursprogramm beinhaltet das Welttanzprogramm und/oder erworbene Choreografien und ist diese sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Im Kursprogramm können einzelne Kursstufen nicht übersprungen werden.

Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzschule Heigl vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.

Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männer und Frauen bei Jugendkursen. Eine Erstattung des Kursbetrages erfolgt in diesem Falle nicht.

11 Ergänzungen

Gegebenenfalls ergänzende oder abweichende Vertragsbedingungen laut den Angaben im jeweils aktuellen Prospekt oder Aushang für die jeweilige Veranstaltungsform bleiben vorbehalten.

12 Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

Die Mitarbeiter der Tanzschule Heigl sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzschule Heigl und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hauordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

13 Haftung

Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzschule Heigl erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzschule Heigl haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllung- oder verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann;bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.

14 Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet!

15 Datenschutz

Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einem betriebseigenen Computer abgespeichert (keine Cloud!) und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre  Daten nur für interne Zwecke verwenden und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Tanzschule Heigl nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch auf andere eigene Produkte und Services von der Tanzschule Heigl und Heigl Upstairs Event anzubieten.

16. Bei Veranstaltungen haben wir das Recht, Foto- und/oder Filmaufnahmen zu machen und diese weiter für den Betrieb der Tanzschule zu verwenden und zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Leistung, insbesondere eine finanzielle Leistung unserseits zu erfolgen hat.Sie haben jederzeit das Recht, einer Veröffentlichung zu widersprechen.

16 Änderung der Geschäftsbedingungen

Die Tanzschule Heigl ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Abänderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule Heigl zumutbar ist. Die Tanzschule Heigl wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens 4 Wochen vor der Inkrafttreten mitteilen (Änderungsmitteilung). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von 4 Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule Heigl widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule Heigl den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

17 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.